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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen für unsere Compliance- und Laborleistungen

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EINS Labor GmbH

Stand: 29. Juli 2026

Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der EINS Labor GmbH für Aufträge im Bereich Compliance-Beratung, Sicherheitsdatenblätter, Produktmeldungen und Laboranalytik.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der EINS Labor GmbH, Pilotystraße 29, 90408 Nürnberg (nähere Angaben siehe Impressum), und ihren Auftraggebern über Leistungen im Bereich Compliance-Beratung, Sicherheitsdatenblätter, Produktmeldungen sowie Laboranalytik. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die EINS Labor GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Angebote der EINS Labor GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der EINS Labor GmbH oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Textform.

3. Leistungsbeschreibung

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Die EINS Labor GmbH bietet unter anderem die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, Unterstützung bei Produktmeldungen (z. B. über das EU-CEG-Portal) und CLP-Konformitätsprüfungen, Laboranalytik, Emissionsmessungen sowie fortlaufende Compliance-Betreuung an. Änderungen des gesetzlichen Rahmens können Anpassungen des Leistungsumfangs erforderlich machen; diese werden gesondert vereinbart.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungsbedingungen, insbesondere Fälligkeit und etwaige Anzahlungen, werden im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegt. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die EINS Labor GmbH berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten; im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Muster und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und gewährleistet deren Richtigkeit. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch eine Verletzung dieser Mitwirkungspflicht entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6. Liefer- und Bearbeitungsfristen

Angaben zu Bearbeitungs- oder Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die auf einer nicht rechtzeitigen Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

7. Gewährleistung

Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Leistung, in Textform anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen ist die EINS Labor GmbH zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

8. Haftung

Die EINS Labor GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die EINS Labor GmbH haftet nicht für Entscheidungen Dritter, insbesondere von Behörden oder Portalbetreibern (z. B. EU-CEG-Portal), die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, insbesondere Rezepturen, Produktdaten und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Zum Umgang mit personenbezogenen Daten wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.

10. Nutzungsrechte an Berichten

Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen der Beauftragung erstellten Berichten, Sicherheitsdatenblättern und sonstigen Dokumenten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke, einschließlich der Vorlage bei Behörden. Eine darüberhinausgehende Weitergabe oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen Zustimmung der EINS Labor GmbH.

11. Laufzeit und Kündigung bei Dauerbetreuung

Bei fortlaufenden Betreuungsleistungen ("Dauerbetreuung") gelten die im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag vereinbarte Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten. Fehlen individuelle Regelungen, kann der Vertrag von beiden Seiten mit angemessener Frist zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, von der EINS Labor GmbH nicht zu vertretende Umstände (z. B. Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Vorlieferanten oder Laboren) befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von ihren Leistungspflichten.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Nürnberg.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Der Auftraggeber kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der EINS Labor GmbH auf Dritte übertragen.