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HPLC & GC-MS: Laboranalytik für E-Liquids einfach erklärt

Hinter jeder zuverlässigen E-Liquid-Prüfung stehen zwei etablierte Methoden der analytischen Chemie: HPLC und GC-MS. Beide Verfahren zerlegen ein Produkt in seine chemischen Bestandteile und machen sichtbar, was sich sonst nicht mit bloßem Auge erkennen lässt – von der exakten Nikotinkonzentration bis zu unerwünschten Verunreinigungen. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, wie diese Verfahren funktionieren und warum sie für die Qualitätssicherung von E-Liquids und E-Zigaretten-Produkten so wichtig sind.

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HPLC & GC-MS: Laboranalytik für E-Liquids einfach erklärt

Was ist HPLC (High Performance Liquid Chromatography)?

HPLC steht für „High Performance Liquid Chromatography" (Hochleistungsflüssigkeitschromatographie). Bei diesem Verfahren wird eine flüssige Probe unter hohem Druck durch eine mit feinem Material gefüllte Trennsäule gepumpt; dabei wandern die einzelnen chemischen Bestandteile je nach ihrer Wechselwirkung mit dem Säulenmaterial unterschiedlich schnell hindurch und werden so voneinander getrennt. Ein nachgeschalteter Detektor misst die einzelnen Substanzen, sobald sie die Säule verlassen, und ermöglicht so ihre Identifizierung und Mengenbestimmung. HPLC eignet sich besonders gut für Stoffe, die nicht ohne Weiteres verdampfen oder hitzeempfindlich sind – etwa Nikotin, Zucker, Konservierungsstoffe oder andere polare Verbindungen.

Was ist GC-MS (Gaschromatographie-Massenspektrometrie)?

GC-MS kombiniert zwei Verfahren: Gaschromatographie (GC) und Massenspektrometrie (MS). Bei der Gaschromatographie wird die Probe verdampft und mit einem inerten Trägergas durch eine dünne, beschichtete Kapillarsäule geleitet, wobei sich die Bestandteile je nach Flüchtigkeit und chemischer Affinität zur Säulenbeschichtung auftrennen. Die getrennten Substanzen gelangen anschließend in den Massenspektrometer-Detektor, wo sie ionisiert und anhand ihres charakteristischen Fragmentierungsmusters – vergleichbar mit einem chemischen Fingerabdruck – eindeutig identifiziert werden. GC-MS ist daher besonders geeignet, um flüchtige organische Verbindungen wie Aromastoffe, Lösungsmittelreste oder Abbauprodukte präzise zu identifizieren.

Der Unterschied zwischen HPLC und GC-MS

Der zentrale Unterschied liegt im Aggregatzustand der Trennung: HPLC arbeitet mit einer flüssigen mobilen Phase und eignet sich für nichtflüchtige, polare oder thermisch instabile Substanzen, während GC-MS die Probe in die Gasphase überführt und daher auf flüchtige bis mittelflüchtige Verbindungen spezialisiert ist. Ein weiterer Unterschied betrifft die Identifizierung: Während HPLC-Detektoren primär über Retentionszeit und Absorptionsspektrum arbeiten, liefert die Massenspektrometrie in GC-MS zusätzlich strukturelle Information. In der Praxis werden beide Methoden häufig ergänzend eingesetzt, da ein einzelnes Produkt sowohl nichtflüchtige als auch flüchtige Bestandteile enthalten kann.

Nikotingehalt-Prüfung und regulatorische Anforderungen

Der genaue Nikotingehalt eines E-Liquids ist eine zentrale gesetzliche Anforderung: Die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD, Richtlinie 2014/40/EU) begrenzt die maximale Nikotinkonzentration in E-Liquids auf 20 mg/ml und verlangt eine korrekte Kennzeichnung des tatsächlichen Nikotingehalts. Abweichungen zwischen deklariertem und tatsächlichem Nikotingehalt können sowohl gesundheitliche Risiken für Verbraucher als auch rechtliche Konsequenzen für Hersteller und Inverkehrbringer zur Folge haben. HPLC gilt in der analytischen Chemie als gut geeignete Methode zur quantitativen Bestimmung von Nikotin, da sie präzise, reproduzierbare Messwerte liefert.

Verunreinigungen und Abbauprodukte erkennen

Neben dem Nikotingehalt spielt auch die Reinheit eines E-Liquids eine entscheidende Rolle für Produktsicherheit und Compliance. GC-MS wird in der Analytik häufig eingesetzt, um flüchtige Verunreinigungen wie Restlösungsmittel oder unerwünschte Abbauprodukte aufzuspüren – etwa Carbonylverbindungen (z. B. Formaldehyd oder Acetaldehyd), die bei thermischer Belastung von Propylenglykol und pflanzlichem Glycerin entstehen können. Auch Substanzen wie Diacetyl und Acetylpropionyl, die in bestimmten Aromastoffen vorkommen und deren Verwendung durch die TPD reguliert wird, lassen sich mit GC-MS zuverlässig identifizieren.

Aroma- und Inhaltsstoffanalyse

E-Liquids enthalten oft komplexe Aromamischungen aus zahlreichen Einzelkomponenten wie Estern, Aldehyden oder Terpenen. GC-MS ermöglicht es, diese Aromastoffe einzeln zu identifizieren und mit Referenzdatenbanken abzugleichen, sodass sich sowohl die Zusammensetzung als auch mögliche Abweichungen von der deklarierten Rezeptur nachvollziehen lassen. Diese Art der Analyse trägt dazu bei, dass die tatsächliche Inhaltsstoffliste eines Produkts mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben übereinstimmt.

Wie EINS Labor unterstützt

EINS Labor setzt HPLC- und GC-MS-Analytik im Rahmen seiner Laborleistungen für Hersteller und Importeure von E-Liquids und E-Zigaretten-Produkten ein. Damit unterstützt EINS Labor Unternehmen dabei, die chemische Zusammensetzung ihrer Produkte nachvollziehbar zu dokumentieren und regulatorische Anforderungen zu adressieren.

Methodenvalidierung: Nachweisgrenze, Bestimmungsgrenze und Wiederfindungsrate

Damit ein Laborergebnis belastbar ist, muss die zugrunde liegende Analysemethode nachweislich zuverlässig arbeiten. Die international anerkannte Leitlinie ICH Q2(R1) „Validation of Analytical Procedures" definiert hierfür Kenngrößen wie Nachweisgrenze (Limit of Detection, LOD), Bestimmungsgrenze (Limit of Quantitation, LOQ) und Wiederfindungsrate (Recovery). Der LOD gibt die niedrigste Konzentration eines Stoffes an, die eine Methode noch zuverlässig von einem Blindwert unterscheiden kann; üblicherweise wird hierfür ein Signal-Rausch-Verhältnis von mindestens 3:1 herangezogen. Der LOQ beschreibt die niedrigste Konzentration, die sich mit ausreichender Präzision und Richtigkeit tatsächlich quantifizieren lässt, meist bei einem Signal-Rausch-Verhältnis von 10:1. Alternativ lassen sich beide Werte rechnerisch über die Kalibriergerade bestimmen (LOD = 3,3·σ/S, LOQ = 10·σ/S). Die Wiederfindungsrate wiederum zeigt, wie genau eine Methode eine bekannte, der Probe zugesetzte Substanzmenge tatsächlich wiederfindet: Bei Aufstockungsversuchen (Spiking) auf mehreren Konzentrationsniveaus wird die gemessene mit der zugesetzten Menge verglichen und als Prozentwert ausgedrückt. Diese Validierungsparameter bilden gemeinsam mit Linearität, Präzision und Robustheit die Grundlage dafür, dass ein analytisches Verfahren belastbare, nachvollziehbare Ergebnisse liefert.

ISO 20714: Referenznorm zur GC-Bestimmung von Nikotin, Propylenglykol und Glycerin

Für die gaschromatographische Bestimmung von Nicotin, Propylenglykol (PG) und Glycerin in E-Liquids existiert mit ISO 20714:2019 („E-liquid — Determination of nicotine, propylene glycol and glycerol in liquids used in electronic nicotine delivery devices — Gas chromatographic method") eine internationale Referenznorm; eine europäische Übernahme liegt als EN ISO 20714:2021 vor. Die Norm beschreibt ein Analyseverfahren, bei dem die verdünnte Probe mittels Kapillar-Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektor (GC-FID) untersucht wird. Die Quantifizierung erfolgt nach der Methode des internen Standards: Der Probe wird eine definierte Menge einer Referenzsubstanz zugesetzt – die Norm nennt unter anderem Chinaldin, 1,3-Butandiol, n-Heptadecan oder n-Octadecan –, deren bekanntes Detektorsignal als Bezugsgröße für die Berechnung der Zielanalyten dient. Als Trägergas kommt hochreines Helium oder Wasserstoff zum Einsatz. Praktische Bedeutung hat ISO 20714 unter anderem in Kanada erlangt: Die dortigen „Nicotine Concentration in Vaping Products Regulations" (SOR/2021-123) schreiben die Norm ausdrücklich als Prüfmethode zur Kontrolle des gesetzlichen Nicotin-Höchstwerts von 20 mg/ml vor. Als standardisiertes, international dokumentiertes Verfahren bietet ISO 20714 damit eine nachvollziehbare methodische Grundlage für die GC-Bestimmung dieser drei zentralen E-Liquid-Bestandteile.

Diacetyl und Acetylpropionyl: Gesundheitsrisiko und regulatorische Einordnung

Diacetyl (2,3-Butandion) und Acetylpropionyl (2,3-Pentandion) sind Diketon-Aromastoffe mit buttrig-cremigem Geschmack, die früher unter anderem in Karamell-, Vanille- oder Sahnearomen eingesetzt wurden. Bei der Inhalation von Diacetyl ist eine Verursachung von Bronchiolitis obliterans belegt, einer irreversiblen Vernarbung der kleinen Atemwege, die erstmals bei Arbeitern in der Mikrowellenpopcorn-Herstellung beobachtet wurde und umgangssprachlich als „Popcorn-Lunge" bekannt ist. Für Acetylpropionyl liegen bislang tierexperimentelle Hinweise auf ein ähnliches Gefährdungspotenzial vor, jedoch keine bestätigten Humanfälle bei E-Zigaretten-Nutzern. Regulatorisch adressiert die EU-Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU) diese Stoffe nicht über einen festen Zahlengrenzwert, sondern über eine allgemeine Risikoklausel: Art. 20 Abs. 3 Buchst. e) TPD schreibt vor, dass außer Nikotin nur Inhaltsstoffe verwendet werden dürfen, die weder in erhitzter noch unerhitzter Form ein Gesundheitsrisiko darstellen. Einen konkreten, EU-weit harmonisierten ppm-Grenzwert für Diacetyl gibt es dagegen nicht. Auf nationaler, freiwilliger Ebene legt beispielsweise die französische Norm AFNOR XP D90-300-2 einen Höchstwert von 22 ppm fest. Angesichts der Gesundheitsdebatte verzichtet die Branche vielerorts freiwillig auf diese Diketone; GC-MS ermöglicht den zuverlässigen Nachweis, auch unterhalb dieser Schwelle.

Häufige Fragen

Warum wird der Nikotingehalt im Labor geprüft?

Der deklarierte Nikotingehalt muss dem tatsächlichen Gehalt entsprechen, da die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) hierfür klare Vorgaben und einen Höchstwert von 20 mg/ml festlegt. Eine Laboranalyse mittels HPLC stellt sicher, dass die Kennzeichnung korrekt ist und Verbraucher nicht falsch informiert werden.

Was ist der Unterschied zwischen HPLC und GC-MS?

HPLC trennt Substanzen in flüssiger Phase und eignet sich für nichtflüchtige, polare Stoffe wie Nikotin. GC-MS überführt die Probe in die Gasphase und ist auf flüchtige Verbindungen wie Aromastoffe oder Lösungsmittelreste spezialisiert. Beide Methoden ergänzen sich häufig in der Praxis.

Welche Verunreinigungen können in E-Liquids per GC-MS nachgewiesen werden?

GC-MS kann unter anderem flüchtige Abbauprodukte wie Carbonylverbindungen (z. B. Formaldehyd, Acetaldehyd), Restlösungsmittel sowie regulierte Aromastoffe wie Diacetyl oder Acetylpropionyl nachweisen. Diese Substanzen können bei unsachgemäßer Herstellung oder thermischer Belastung entstehen bzw. relevant werden.

Ist eine Laboranalyse für jedes E-Liquid gesetzlich vorgeschrieben?

Hersteller und Importeure von E-Liquids sind im Rahmen der TPD verpflichtet, den Inhaltsstoffen und dem Nikotingehalt entsprechende Angaben zu machen und diese im Meldeverfahren zu belegen. Eine chemische Laboranalyse ist der übliche Weg, um diese Angaben nachvollziehbar zu dokumentieren.

Was bedeutet ein Analyseergebnis unterhalb der Bestimmungsgrenze (LOQ)?

Liegt ein Messwert unterhalb der Bestimmungsgrenze (LOQ), bedeutet dies, dass der Stoff zwar möglicherweise vorhanden, aber nicht mit ausreichender Präzision quantifizierbar ist; der tatsächliche Gehalt liegt unterhalb der methodisch gesicherten Nachweisschwelle. In Prüfberichten wird ein solches Ergebnis üblicherweise als „< LOQ" oder „nicht nachweisbar" ausgewiesen, je nachdem, ob der Wert auch unterhalb der Nachweisgrenze (LOD) liegt.

Gibt es einen gesetzlichen Grenzwert für Diacetyl in E-Liquids?

Auf EU-Ebene existiert kein harmonisierter Zahlengrenzwert für Diacetyl; die TPD (Art. 20 Abs. 3 Buchst. e) verlangt lediglich, dass Inhaltsstoffe kein Gesundheitsrisiko darstellen dürfen. Einen konkreten Schwellenwert von 22 ppm legt die französische Norm AFNOR XP D90-300-2 fest, die jedoch ein freiwilliger nationaler Standard und keine EU-weite Rechtsvorschrift ist.